• Verhaltenstherapie, Würzburg

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie ist eine psychotherapeutische Grundorientierung. Sie geht von der Annahme aus, dass Menschen im Laufe ihrer Entwicklung lernen, sich in bestimmten Situationen auf bestimmte Art und Weise zu verhalten. Mit Verhalten ist dabei nicht nur gemeint, was wir tun, sondern auch, wie wir über die Dinge denken und wie wir uns dabei fühlen. Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass Verhaltensweisen oder Denkmuster gelernt werden, die nicht wirklich gut funktionieren. Das kann beispielsweise zur Folge haben, dass wir Angst erleben, über längere Zeit traurig sind, oder ständig Ärger mit Anderen bekommen. Glücklicherweise können wir aber auch lernen, uns anders zu verhalten, so dass es uns besser geht. In einer Verhaltenstherapie wird versucht, Bedingungen zu schaffen, unter denen dieses Umlernen stattfinden kann.

Verhaltenstherapie ist ein bewährtes Therapieverfahren für alle Altersgruppen. Es stehen gut überprüfte Therapieprogramme für viele Problembereiche und Störungsbilder zur Verfügung. Die Wirksamkeit einer verhaltenstherapeutischen Behandlung wurde in einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien nachgewiesen. Deshalb werden die Kosten einer Verhaltenstherapie von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenversicherungen getragen.

Erstgespräch

Die Entscheidung, einen Psychotherapeuten aufzusuchen, wird in den seltensten Fällen von den betroffenen Kindern oder Jugendlichen selbst getroffen. Im Erstgespräch geht es deshalb vor allem darum, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen und dem Patienten zu zeigen, dass er mit seinen eigenen Anliegen ernst genommen wird.

Probephase

Eine Psychotherapie kann nur funktionieren, wenn der Patient sich bei seinem Therapeuten gut aufgehoben fühlt. Deshalb bieten die ersten fünf Sitzungen die Gelegenheit, den Therapeuten auszuprobieren und kennen zu lernen. Außerdem dienen die Gespräche und psychologischen Tests im Rahmen der Probephase dazu, die Probleme des Patienten möglichst umfassend zu klären und einen Behandlungsplan zu entwickeln.

Therapiedauer

Wenn eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und die Familie im Anschluss an die ersten Sitzungen weiter mit dem Therapeuten zusammenarbeiten möchte, wird bei der Krankenkasse ein Psychotherapie-Antrag gestellt. Eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie umfasst 24 Sitzungen für den Patienten, die in zwei Schritten beantragt werden. Bei höherem Unterstützungsbedarf kann auch eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen genehmigt werden. Wenn es notwendig ist, wird die Therapie anschließend noch einmal auf maximal 80 Sitzungen verlängert. Bei Kindern und Jugendlichen werden zusätzlich Sitzungen für die Mitbehandlung von Bezugspersonen bewilligt.